Die Schifffahrt im Zuständigkeitsbereich des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes Donau
MDK unterteilt sich in Güterschifffahrt, Fahrgastkabinenschifffahrt, Ausflugsschifffahrt und Sportbootschifffahrt. Für die Wasserstraßen gelten verschiedene Verkehrsvorschriften. Auf den Bundeswasserstraßen Donau und Main-Donau-Kanal ist die Binnenschifffahrtsstraßenordnung (
BinSchStrO) und für die Donau die Donauschifffahrtspolizeiverordnung (
DonauSchPV) zu beachten.