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Aktenplan

Ein Aktenplan ist die Regelung der systematischen Ordnung des gesamten Schriftgutes einer Verwaltung.

Ziel des Aktenplanes ist die übersichtliche, nachvollziehbare und wirtschaftliche Ordnung des Schriftgutes. Der Aktenplan ist Teil der Registraturordnung. Die Rechtliche Grundlage für die Veröffentlichung des Aktenplanes ist § 11 Abs. 2 des Informationsfreiheitsgesetzes.

Der Aktenplan ist in

  • Aufgabenhauptgruppen
  • Aufgabenobergruppen
  • Aufgabengruppen
  • Aufgabenuntergruppen

unterteilt.

Die daraus resultierenden Aktenzeichen bestehen in der Regel aus den o.g. Aufgabengruppen und der Betreffseinheit.