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Schifffahrt

Die Schifffahrt im Zuständigkeitsbereich des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes Donau MDK unterteilt sich in Güterschifffahrt, Fahrgastkabinenschifffahrt, Ausflugsschifffahrt und Sportbootschifffahrt.

Für die Wasserstraßen gelten verschiedene Verkehrsvorschriften. Auf den Bundeswasserstraßen Donau und Main-Donau-Kanal ist die Binnenschifffahrtsstraßenordnung (BinSchStrO) und für die Donau die Donauschifffahrtspolizeiverordnung (DonauSchPV) zu beachten.

Darüber hinaus gelten eine Vielzahl von weiteren Vorschriften, wie z.B. die Kleinfahrzeugkennzeichnungsverordnung. Informationen finden Sie unter ELWIS (externer Link) oder erfragen Sie direkt bei uns. Nutzen Sie auch die Informationsblätter und Formulare unter Service.

Binnenschiffe sind in unterschiedlichen Klassen eingeteilt. Diese „Typen-Klassen“ geben Auskunft über die Tragfähigkeit des Binnenschiffes, die Schiffsabmessungen (Länge, Breite, Brückendurchfahrtshöhe und Tiefgang) sowie über die Wasserstraßen welche mit dem Binnenschiff befahren werden können.

Doch auch andere Schiffe befahren die Wasserstraßen, zahlenmäßig bedeutsam ist hierbei vor allem die Fahrgastkabinenschifffahrt und auch der Freizeit- oder Ausflugsschiffsverkehr nimmt immer mehr zu.

Schließlich sind auch noch Spezialschiffe unterwegs, die für einen sicheren Verkehr auf den Wasserstraßen sorgen.


Mehr Informationen zum Thema Schifffahrt erhalten Sie auf der Homepage unserer vorgesetzten Behörde der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt unter:
WSV.de