Navigation und Service

Sport- und Freizeitschifffahrt

Wassertourismus

Neben dem gewerblichen Nutzen haben die Bundeswasserstraßen einen hohen Stellenwert im Freizeitbereich. Um die Vielzahl der unterschiedlichen Interessen und möglicher Aktivitäten der einzelnen Nutzer in Einklang zu bringen, ist in der Praxis ein gegenseitiges Verständnis für einander unabdingbar.

Über die grundsätzlichen Verkehrsvorschriften hinaus gibt es für die Freizeitschifffahrt eine Reihe von Vorschriften, die besondere Verhaltensweisen verlangen. Ferner sind die zum Schutz der Umwelt erlassenen Befahrensregeln zu beachten.

Hier erhalten Sie die erforderlichen allgemeinen Informationen über die Nutzung der Wasserstraßen Donau und Main-Donau-Kanal.

Für das Befahren der Bundeswasserstraßen müssen bestimmte Sportboote nach der "Verordnung über die Kennzeichnung von auf Binnenschifffahrtsstraßen verkehrenden Kleinfahrzeugen" ein Kennzeichen führen.

Bei Kleinfahrzeugen handelt es sich um Wasserfahrzeuge, deren Schiffskörper ohne Ruder und Bugspriet eine Höchstlänge von 20 m aufweisen.

Was die rechtlichen Grundlagen, die Voraussetzungen für die Bootsanmeldung sind und wie eine Kennzeichnung auszusehen hat, können Sie im ELWIS (externer Link) nachlesen.

Für weitere Informationen klicken Sie bitte hier: Bootsanmeldung WSA Donau MDK