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Wassersport


Um ein gefahrloses und rücksichtsvolles Miteinander von Wassersportlern, Schifffahrt und Anliegern zu gewährleisten, sind Verhaltensregeln zu beachten.


Wassermotorräder

Das Befahren von Bundeswasserstraßen mit sogenannten Wassermotorrädern ist in der Wassermotorräderverordnung (WasMotRV) geregelt. Auf Binnenwasserstraßen darf mit dem Wassermotorrad grundsätzlich nur auf dafür freigegebenen Strecken gefahren werden.

Das Befahren der Bundeswasserstraßen mit Wassermotorrädern ist grundsätzlich erlaubt und von der Genehmigungspflicht ausgenommen Binnenschifffahrtsaufgabengesetz (BinSchAufgG).

Im Bereich des WSA Donau MDK sind auf der Donau zwei Wassermotoradstrecken freigegeben. Näheres können Sie im Informationsflyer und in der Karte der zugelassenen Strecken (weiter unten) erfahren.

Das Wassermotorradfahren ist auf dem Main-Donau-Kanal untersagt, außer für Fahrten zur nächsten freigegebenen Wasserfläche sowie für Touren- und Wanderfahrten, also Zielfahrten.

Das Fahren von Fahrzeugen mit Antriebsmaschine und mit einer Leistung von 11,03 kW (15 PS) benötigt den amtlichen Sportbootführerschein oder einen anderen Befähigungsnachweis nach der Sportbootführerscheinverordnung. Wassermotorräder müssen mit einem amtlichen Kennzeichen versehen sein (KlFzKV-BinSch).

Weitere Informationen finden Sie auch hier: Anmeldung Kleinfahrzeuge (Bootsanmeldung)

Abbildung Fahrerlaubnis für Wassermotorräder Abbildung Schifffahrtszeichen

Beim Befahren sind neben den Vorschriften der WasMotRV auch die Vorschriften der BinSchStrO bzw. der DonauSchPV zu beachten.

Bitte beachten Sie die Verhaltensregeln in der Wassermotoräder-Verordnung.

Download Informationsflyer vom Bundesministerium für digitales und Verkehr (BMDV): Wassermotorräder auf Binnenschifffahrtsstraßen

Wasserski

Im Zuständigkeitsbereich des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes Donau MDK gibt es an mehreren Stellen geeignete Strecken zum Wasserski fahren.

Eine Auflistung der Wasserskistrecken an der Donau und dem Main-Donau-Kanal erhalten Sie auf der Internetseite von ELWIS unter: Übersicht über die freigegebenen Strecken und Wasserflächen

Eine Übersichtskarte der zugelassenen Strecken für den hier genannten Wassersport finden Sie weiter unten.

Bitte beachten Sie die Verhaltensregeln in der Wasserski-Verordnung.

Fahrerlaubnis für Wasserski Abbildung Schifffahrtszeichen