Navigation und Service

Bootszeugnis

Jedes Kleinfahrzeug, das vermietet werden soll, muss über ein gültiges Bootszeugnis verfügen. Dieses ist beim zuständigen WSA zu beantragen und wird auch dort erteilt.

Zuständig ist das WSA, in dessen Amtsbereich das Sportboot seinen ständigen Liegeplatz hat. Oder sich die Betriebsstätte befindet, bzw. das dem Sitz des Unternehmens am nächsten liegt.

Maßgeblich sind folgende Rechtsverordnungen:

Auf der Webseite von ELWIS finden Sie weitere Informationen über die Sportbootverordnungen.