Navigation und Service

Bootsanmeldung beim WSA Donau MDK

Allgemeine Informationen zu Kleinfahrzeugen und zur Bootsregistrierung (Bootsanmeldung)


Ein deutsches Kleinfahrzeug darf auf Binnenschifffahrtsstraßen nur geführt werden, wenn es mit einem gültigen amtlichen oder amtlich anerkannten Kennzeichen versehen ist. Hier gilt die Verordnung über die Kennzeichnung von auf Binnenschifffahrtsstraßen verkehrenden Kleinfahrzeugen (Binnenschifffahrt-Kennzeichnungsverordnung - KlFzKV-BinSch).

Anträge auf Registrierung können bei allen Wasserstraßen- und Schifffahrtsämtern gestellt werden, ein regionaler Bezug ist nicht gegeben. Die Kennzeichen bestehen - ähnlich einem Autokennzeichen - aus einem oder mehreren Buchstaben und Ziffern, die das ausstellende Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt erkennen lassen. Sie füllen das Antragsformular auf Zuteilung eines amtlichen Kennzeichens aus und erhalten gegen Gebühr den Ausweis über das Kleinfahrzeugkennzeichen, der an Bord mitzuführen ist. Die Kennzeichnung muss in heller Farbe auf dunklem Grund oder dunkler Farbe auf hellem Grund erfolgen. Außerdem ist das Kennzeichen in mindestens 10 cm hohen Buchstaben und Ziffern dauerhaft außen an beiden Bug- oder Heckseiten oder am Spiegelheck des Kleinfahrzeugs anzubringen.

Anträge auf Erteilung eines Kleinfahrzeugkennzeichens für den privaten Gebrauch (Sportboot) können ebenfalls bei den folgenden Einrichtungen gestellt werden (ein regionaler Bezug ist nicht gegeben):

Die amtlichen Kennzeichen werden nur an Personen mit festem Wohnsitz in Deutschland ausgestellt.

Bei Kleinfahrzeugen handelt es sich um Wasserfahrzeuge, deren Schiffskörper ohne Ruder und Bugspriet eine Höchstlänge von 20 m aufweisen. Was die rechtlichen Grundlagen, die Voraussetzungen für die Bootsanmeldung sind und wie eine Kennzeichnung auszusehen hat, können Sie im ELWIS nachlesen.
Aber Achtung: Ab 10  Wasserverdrängung (etwa 10 m Länge) ist der Eintrag ins Binnenschiffsregister notwendig. Oder -wenn es ein Seeschiff ist- ab 15 m Länge der Eintrag ins Seeschiffsregister.

Ein Kennzeichen für Kleinfahrzeuge kann auf Antrag schriftlich auf dem Postwege oder persönlich erteilt werden.


Dem Antrag sind folgende Anlagen beizufügen:

  • Kopie der Vor- und Rückseite des Personalausweises oder Kopie des Reisepasses
  • Bei nicht-deutschen Staatsbürgern – aktuelle Meldebescheinigung des deutschen Wohnsitzes
  • Kopie eines Eigentumsnachweises, z.B. Kaufvertrag oder Rechnung für das Boot und den Motor
  • Bisheriger Kennzeichenausweis im Original (bei Änderung oder Eigentümerwechsel)
  • Sollte der Kennzeichenausweis des Vorbesitzers vorliegen, ist dieser vorzulegen. Eine Ummeldung auf das gleiche Kennzeichen ist nur möglich, wenn der bisherige Kennzeichenausweis vorgelegt wird. Im Regelfall wird dies vom Vorbesitzer veranlasst.
  • Kopie der Konformitätserklärung, falls vorhanden - wünschenswert, aber nicht verpflichtend
  • ausgefülltes und unterschriebenes SEPA - Lastschriftmandat

    Hinweis: Der Versand von Bargeld ist laut AGB Brief National der Deutschen Post verboten. Wir bitten davon abzusehen, Bargeld an das WSA Donau MDK zu senden!

Bitte vergessen Sie nicht, den Antrag zu unterschreiben!

Sollten Sie den alten Bootsausweis des Vorbesitzers haben, senden Sie uns diesen bitte auch mit. Eine Ummeldung auf die gleiche Bootsnummer ist nur möglich, wenn der bisherige Ausweis hier vorlag. Im Regelfall wird dies vom Vorbesitzer des Bootes veranlasst. Wenn alles richtig lief, sollten Sie den Bootsausweis des Vorbesitzers überhaupt nicht haben.
Die Personalausweiskopie wird nicht archiviert. Gerne können sie die Ausweisnummer schwärzen oder anders unkenntlich machen.

Gebühren gemäß BMDV-WS-BesGebV :
BezeichnungGebühr
Zuteilung des amtlichen Kennzeichens einschließlich Ausstellung des Ausweises          29,70 €
Zuteilung des Wechselkennzeichens einschließlich Ausstellung des Ausweises29,70 €
Ausstellung einer Ersatzausfertigung oder Änderung und Eignerwechsel in den Eintragungen des Ausweises14,85 €


Bitte beachten Sie die Öffnungszeiten "Anmeldung Kleinfahrzeuge" Bootsanmeldung des WSA Donau MDK diese finden Sie HIER.

Öffnungszeiten Bootsanmeldung

Hinweise Kennzeichnung von Kleinfahrzeugen

Wunschkennzeichen

Ein Kennzeichen übernehmen

Abmeldung eines Kleinfahrzeuges

Verlust des Kennzeichenausweises

Kleinfahrzeuge auf der Donau