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Ölkontrollbuch

Die Ölkontrollbücher sind zum Nachweis der Abgabe von Altölen.

Die Erstausstellung wird durch das Dezernat "Technische Schiffssicherheit" (ehemals Zentralstelle - Schiffsuntersuchungskommission/Schiffseichamt) der Generaldirektion für Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) vorgenommen. Weitere Informationen unter WSV.de

Für die Ausstellung von Ölkontrollbüchern benötigen wir folgende Unterlagen:

  1. das aktuelle Ölkontrollbuch
  2. ein neues Ölkontrollbuch (ist vom Antragsteller mitzubringen)

Gemäß der Binnenschifffahrtskostenverordnung fallen für die Neuausstellung/Änderung eines Ölkontrollbuches Gebühren an.

Die aktuelle Gebührentabelle und weitere Informationen zu unseren Schifffahrtsbüros finden Sie hier: Schifffahrtsbüro WSA Donau MDK