Navigation und Service

Wasserstraßen

Das Netz der Bundeswasserstraßen in Deutschland umfasst ca. 7.300 Kilometer Binnenwasserstraßen und etwa 23.000 Quadratkilometer Seewasserstraßen.

Die Wasserstraßen sind neben dem Straßen-, Flug- und Schienennetz ein unentbehrlicher Verkehrsträger, insbesondere für die Beförderung von Massengütern, für den Containertransport und für die Transporte von gefährlichen Gütern. Neben der verkehrswirtschaftlichen Nutzung dienen die Bundeswasserstraßen der Wasserversorgung, der Vorflut für den Abfluss von Niederschlägen, für Entwässerungszwecke und zur Abwendung von Hochwasser- und Eisgefährdung.

Neben den wirtschaftlichen Faktoren bieten die Bundeswasserstraßen einen steigenden Erholungsfaktor für die Bevölkerung. Der Wassertourismus an und auf dem Wasser (z. B. Wassersport mit Segel- und Motorbooten, Kanusport, Rudern, Surfen, Wasserskilaufen, Angeln etc.) erfreut sich einer stetig steigenden Beliebtheit.

Für die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes ergibt sich deshalb die Aufgabe, die verschiedenen verkehrlichen und außerverkehrlichen Funktionen der Wasserstraßen miteinander in Einklang zu bringen.

Europäische Wasserstraßen Bedeutende europäische Wasserstraßen Bedeutende europäische Wasserstraßen Quelle: WSV



Sicherheit ist unser oberstes Gebot

Auf der Wasserstraße gilt es die Belange von Menschen, Tiere und Pflanzen sowie der Schifffahrt in Einklang zu bringen. Es ist unsere Aufgabe, für alle Schutz und größtmögliche Sicherheit auf den Bundeswasserstraßen zu gewährleisten.

Wie auf Straßen gibt es auch auf Wasserstraßen Verkehrsregeln die von allen beachtet werden müssen. Mit Hilfe von Schifffahrtszeichen, unserer Revierzentrale und unseren Schleusenbetriebsdienst, dem Elektronischen Wasserstraßen-Informationsservice ELWIS oder durch den Einsatz von Telematik (z.B. AIS-Transponder) sorgen wir dafür, dass die Berufs- und Freizeitschifffahrt unsere Bundeswasserstraßen sicher befahren können.


Die Aufgaben der WSV

Es ist unsere Aufgabe, Flüsse und die sie verbindenden Kanäle schiffbar zu erhalten, damit ein leistungsfähiges und zukunftgerechtes Wasserstraßennetz zur Verfügung steht.

Schleusen- und Wehranlagen, Schiffshebewerke, Kanaltrogbrücken, Düker, Straßen- und Bahnbrücken über- oder unterqueren die Bundeswasserstraßen und werden von uns überwacht und betreut. Außerdem unterhalten wir Tunnelanlagen, Sturmflutsperrwerke und Talsperren sowie das Gewässerbett der Flüsse und Kanäle.

Darüber hinaus genehmigen wir besondere Transporte und Veranstaltungen auf dem Wasser. Bei Havarien, bei der Brand- oder Schadstoffbekämpfung, beim Notschleppen oder Eisbrechen oder bei sonstigen Störungen greifen wir mit Spezialgeräten und hoch qualifiziertem Personal schnell und kompetent ein.

Das WSA Donau MDK ist zuständig für die Wasserstraßen Donau und Main-Donau-Kanal auf einer Gesamtlänge von rund 380 km.


Die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes

Die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung gehört zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur. Dem Ministerium als Mittelinstanz nachgeordnet ist die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) in Bonn. Als Unterinstanz auf lokaler Ebene sind insgesamt 17 Wasserstraßen- und Schifffahrtsämter und zurzeit sieben Neubauämter eingerichtet. Den Wasserstraßen- und Schifffahrtsämtern sind regionale Außenbezirke sowie zum Teil ein Bauhof zugeordnet. Zur Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung gehören außerdem noch vier Bundesoberbehörden. Dies sind:

  • Bundesanstalt für Wasserbau in Karlsruhe mit Außenstellen in Hamburg und Ilmenau
  • Bundesanstalt für Gewässerkunde in Koblenz mit einer Außenstelle in Berlin
  • Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie in Hamburg und Rostock
  • Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung in Hamburg

Mehr Informationen zum Thema Wasserstraßen erhalten Sie auf der Homepage unserer vorgesetzten Behörde der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt unter:
WSV.de