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Unterhaltung

Die WSV ist Eigentümer der Wasserstraßen und ist für die Unterhaltung der Bundeswasserstraßen und den Betrieb der bundeseigenen Schifffahrtsanlagen verantwortlich (siehe auch Bundeswasserstraßengesetz WaStrG)

Das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Donau MDK nimmt folgende Aufgaben an der Donau und dem Main-Donau-Kanal wahr:

  • die Erhaltung eines ordnungsgemäßen Zustands für den Wasserabfluss,
  • die Erhaltung der Schiffbarkeit,
  • Räumung, Freihaltung, Schutz und Pflege des Gewässerbetts mit seinen Ufern,
  • Arbeiten zur Beseitigung oder Verhütung von Schäden an Ufergrundstücken, die durch die Schifffahrt entstanden sind oder entstehen können,
  • Betrieb der Schleusen, Pumpwerke
  • Regelmäßige Überprüfung der Dammstrecke an der Donau und dem MDK
  • Instandhaltung von Brücken, Kanaltrogbrücken etc.

Baumpflege

Für die Bäume, die sich im Eigentum der WSV befinden, ist die WSV verkehrssicherungspflichtig. Deshalb ist jeder Baum in einem Baumkataster erfasst und wird regelmäßig auf seinen Zustand untersucht. So können Pflegemaßnahmen rechtzeitig geplant und durchgeführt werden.

Uferinstandsetzung

Vor dem Hintergrund der Verkehrssicherung und für die Nutzung der Landflächen als auch der Wasserflächen, werden regelmäßig vom WSA Donau MDK schadhafte Ufer instand gesetzt. Ziel ist die Wiederherstellung der ursprünglichen Funktionsweise des Ufers, der stabilen Abgrenzung der Landfläche gegenüber der Wasserfläche.

Bauwerksinspektion

Durch das WSA Donau MDK werden Schleusen, Wehre, Brücken, Kanaltrogbrücken und andere Bauwerke betrieben und instandgehalten. Hierzu wird das jeweilige Bauwerk regelmäßig nach festgelegten Regeln zu bestimmten Terminen inspiziert. Werden Mängel festgestellt werden diese dokumentiert und entschieden, wie dringend diese zu beheben sind. Kleine Instandsetzungen werden sofort durch das Personal des WSA Donau MDK behoben. Größere Instandsetzungsmaßnahmen werden durch die Beauftragung von qualifizierten Betrieben und Firmen ausgeführt.

Eisaufbruch

Auf den natürlichen Wasserstraßen ist bei Eis vorrangig der schadlose Wasserabfluss zu gewährleisten. Dagegen auf den künstlichen Wasserstraßen ist die Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Schiffbarkeit Hauptziel des Eisaufbruchs.

Die Eisbekämpfung dient der Sicherung der Vorflut, dem Schutz baulicher Anlagen und dem Offenhalten der Schutz- und Sicherheitshäfen. Soweit es wirtschaftlich zu vertreten ist, wird die Aufrechterhaltung der durchgehenden Schifffahrt ermöglicht und damit die eisbedingten Stillliegezeiten verkürzt.

Erosion

Als Erosion bezeichnet man die Abtragung von Sediment durch Wasser oder Wind. Man unterscheidet flächenhafte Erosion (Flächenabtrag) und lineare Erosion (Rinnenerosion). In frei fließenden Flüssen wird durch natürliche Prozesse über lange Zeiträume an Ufern und Sohle Material herausgelöst und abtransportiert (Erosion). Die Menge des transportierten Materials wird durch das Fließgefälle und dem Sohlmaterial vorgegeben und beschränkt sich auf örtlich begrenzte Bereiche. Dementsprechend ist die Erosion in erster Linie ein natürlicher geologischer Prozess in einem Fließgewässer.

Peilungen

Peilungen werden regelmäßig in Bundeswasserstraßen der WSV durchgeführt. Dabei wird die Wassertiefe mit unterschiedlichen Geräten, je nach Anforderungen an die Genauigkeit, gemessen.
Ziel der Peilungen ist die Überwachung der Gewässersohle und das Finden von Über- und Untertiefen. Übertiefen können insbesondere die Stabilität von Ufereinfassungen (z.B. Spundwände im Stadtbereich) beeinträchtigen und sind deshalb mit geeignetem Material aufzufüllen. Untertiefen können den Schiffsverkehr behindern und ggfs. Schiffe beschädigen. Auch um Hindernisse erkennen und bergen zu können sind Peilungen mit Peilschiffen unerlässliche Hilfsmittel.

Baggerungen

Werden auf der Gewässersohle Untertiefen festgestellt, so werden diese in regelmäßigen Abständen durch Baggerungen beseitigt. Durch die Peilungen werden die Stellen bestimmt, an denen gebaggert werden muss. Dabei ist es auch entscheidend, wie viel Aushubmaterial anfällt und einer Verwertung oder Entsorgung zuzuführen ist. Im Vorfeld wird das Material beprobt. Ist das Material frei von Schadstoffen kann es an anderen Baustellen wieder verwendet werden. Werden Schadstoffe nachgewiesen, wird das Material nach Schadstoffart und Konzentration einer Entsorgung entsprechend den gesetzlichen Regelungen des jeweiligen Bundeslandes zugeführt.