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Veranstaltungen im Zuständigkeitsbereichs des WSA Donau MDK

Wassersportliche und sonstige Veranstaltungen im Sinne des §1.23 der Verkehrsvorschrift (BinSchStrO / DonauSchPV) auf oder am Wasser sind genehmigungspflichtig. Zu diesen Veranstaltungen zählen unter anderem Veranstaltungen auf oder an Schifffahrtsstraßen, die die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs beeinträchtigen oder eine Gefahr für die Umwelt darstellen können, wie zum Beispiel

Regatten
Paraden, Geschwader- und Korsofahrten
Schwimmwettkämpfe
Tauchwettkämpfe
Feuerwerke
Wasserskivorführungen
Übungen von Rettungsorganisationen


Ihr Antrag sollte die wesentlichen Angaben über die Veranstaltung enthalten, wie Anzahl der Teilnehmer (Boote), Austragungsort und Termin.

Die Genehmigung kann unter Bedingungen und Auflagen erteilt werden, die eine Beeinträchtigung der Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs verhüten und ausgleichen oder die von der Schifffahrt ausgehenden schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes oder die eine Gefahr für die Umwelt verhindern oder beseitigen. Die Genehmigung ist gebührenpflichtig und wird für eine bestimmte angemessene Frist erteilt.

Anträge zur Durchführung einer Veranstaltung sind mit Antrag rechtzeitig (mind. 6 Wochen vor Beginn der Veranstaltung) beim WSA Donau MDK per Post oder E-Mail zu stellen an:

WSA Donau MDK Anschrift

wsa-donau-mdk@wsv.bund.de