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Betrieb von unbemannten Fluggeräten/Drohnen im Zuständigkeitsbereich des WSA Donau MDK

Gemäß der Luftverkehrsordnung (LuftVO) ist der Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen und Flugmodellen grundsätzlich u.a. über Bundeswasserstraßen und somit an der Donau und Main-Donau-Kanal sowie den dazugehörigen Betriebswegen verboten.
Darüber hinaus muss ein seitlicher Abstand von 100 m eingehalten werden.
Gleiches gilt für die Anlagen an/in den Bundeswasserstraßen wie z.B. Schleusen, Wehre, Brücken etc.

Die Bundeswasserstraßen gehören gemäß LuftVO zu sogenannten "geografischen Gebieten".
Der Betrieb in geografischen Gebieten ist gemäß §21h Abs. 3 Nr. 5 b LuftVO u.a. zulässig, wenn die zuständige Stelle oder der Betreiber der Einrichtungen dem Betrieb des unbemannten Fluggerätes ausdrücklich zugestimmt hat.
Diese "ausdrückliche Zustimmung" der zuständigen Stelle, kann an den Bundeswasserstraßen durch das zuständige WSA in Form einer schriftlichen Erlaubnis erteilt werden.

Hierfür genügt ein formloser Antrag, ca. zwei Wochen vor dem geplanten Ausführungstermin mit Angaben zu Datum, Uhrzeit, Ort (Angabe der Stromkilometer oder Kartendarstellung) und Motiv bzw. Zweck der Aufnahmen/Befliegung."

E-Mail Adresse für Anträge: wsa-donau-mdk@wsv.bund.de